06.01.2012 / Greenkeeping
Winter: Auszeit oder Spielzeit?
Es gibt viele gute Gründe, den Spielbetrieb bei Schneefreiheit auch im Winter aufrecht zu erhalten.
In diesem Fall sollten jedoch die qualitativen Auswirkungen des
Winterspielbetriebs auf Rasenflächen bekannt sein sowie klare Maßnahmen
zur Vorbeugung langfristiger Schäden getroffen werden.
Wichtig ist in jedem Fall eine entsprechende Kommunikation zu den
Mitgliedern, warum der Platz geöffnet werden kann oder insbesondere
warum er gesperrt werden muss. Das ist vor allem dann notwendig, wenn
auf benachbarten Anlagen – zum Beispiel aufgrund von topographischen
oder baulichen Unterschieden – gespielt werden kann, während ein anderer
Platz gesperrt sein muss.
Die fachliche Kompetenz für die Bewertung des Platzzustandes besitzt
der Head-Greenkeeper oder sein Vertreter. Er versteht die komplizierten
Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Bodenzustand,
Niederschlägen, Temperatur, Luftfeuchte und Windbewegung und kann so
eine fundierte Entscheidung für eine freie oder eingeschränkte
Bespielbarkeit des Platzes treffen.
Bei
einem modern gebauten und zeitgemäß gepflegten Golfplatz ist ein
geregelter Winterspielbetrieb denkbar, wenn folgende Punkte bedacht
werden:
• Bewusstsein der wirtschaftlichen Schadschwelle. Dies gilt
insbesondere bei der Freigabe des Spiels auf Sommergrüns, da hier der
langfristige Schaden durch Veränderungen im Gräserbestand schleichend
aber im Endeffekt verheerend ausfallen kann.
• Eine Platzbegehung muss alle relevanten Bereiche umfassen, bevor
eine Änderung der Bespielbarkeit vorgenommen wird. So sind zum Beispiel
vor allem im Schatten gelegene Grüns in der dunklen Jahreszeit besonders
problematisch.
• Aspekte der Verkehrssicherungspflicht. Bei stark ondulierten
Golfplätzen kann die sichere Begehbarkeit auch bei nur partiell
schlammigen Verhältnissen nicht gewährleistet sein. Bei drohenden
Stürmen sollten auch baumarme Anlagen geschlossen bleiben und nach dem
Sturm müssen Bäume in begangenen Bereichen auf Standsicherheit
kontrolliert werden.
• Langfristig durchzuhaltende Regelungen für die Bespielbarkeit werden erfahrungsgemäß besser von den Mitgliedern akzeptiert.
Rasengräser in unseren Breitengraden sind grundsätzlich in der Lage,
begrenzte Frosttemperaturen während der Wintermonate zu ertragen. Dies
bedeutet allerdings nicht, dass die Benutzung der Rasenflächen bei
Frostfreiheit uneingeschränkt erfolgen kann. Denn bei Temperaturen unter
4 Grad findet kein Rasenwachstum mehr statt.
Aus diesem Grund kann die Vorgehensweise zur Regelung eines Winterspielbetriebs auf folgende Formel gebracht werden:
Vegetationsruhe = Wachstumsstopp -> Keine Rasenregeneration
Keine Rasenregeneration -> Schäden bei Belastung
Prävention von Schäden -> Trolley- und Cartverbot
Risiko von dauerhaften Schäden -> individuelle temporäre Platzsperre
Quelle und Foto : www.golf.de/dgv
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